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Ausgabe Nr. 64 / 03-2014
Olympischer Start ins 2014
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Gerichtssaal Lausanne
 
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Seriöse Agenturarbeit und der Kundenwunsch
Der Bundesgerichtskorrespondent der sda hat zwei Hauptaufgaben: Er (oder sie) muss aus der enormen Fülle an Urteilen diejenigen herausfischen, die für die Öffentlichkeit von Interesse sind und die ausgewählten Entscheide in einen gut verständlichen Text fassen. Das Bedürfnis der Medien und der Leserschaft nach emotionalen Themen, packenden Geschichten und sensationellen Neuigkeiten ist gross. Bundesgerichtsurteile enthalten häufig entsprechenden Stoff und die Agentur kann zur Erfüllung dieser Ansprüche beitragen. Sie muss dabei aber Vorsicht walten lassen.

Pflicht zur Differenziertheit
Gegenüber den von einem Urteil betroffenen Parteien und dem Thema selber ist die nötige Distanz zu wahren. Das gilt insbesondere bei sehr aufwühlenden Fällen wie etwa dem Mord am Au-Pair Lucie oder bei emotional besetzten Bereichen wie internationalen Kindsentführungen durch einen Elternteil. Hier besteht ein grosses Bedürfnis der Medien nach «Betroffenheits-Journalismus» mit Statements der involvierten Personen. Das muss aus meiner Sicht für die Agentur mit ihrem Anspruch an Objektivität ein Tabu bleiben.

Im Kampf um Kunden ist die Verlockung für die Medien stark, dem eigenen Text oder Beitrag eine möglichst grosse Bedeutung zu verleihen. Der Wunsch nach einer möglichst klaren Aussage, nach Zuspitzung und Verallgemeinerung birgt die Gefahr, gewisse Elemente aus den meist sehr differenzierten Erwägungen eines Urteils auszublenden oder zumindest in den Hintergrund zu rücken und andere Details aufzublasen. Während anderen Medienschaffenden in gewissem Umfang noch erlaubt sein mag, hier einen etwas subjektiveren Blickwinkel einzunehmen, muss der Agenturtext in jedem Fall alle wesentlichen (juristischen) Fakten vollständig, korrekt und nüchtern wiedergeben.

Wachsende Bedeutung
Angesichts der Fülle an verfügbaren Informationen kommt der Einordnung heute eine immer grössere Bedeutung zu. Die objektive Beurteilung eines Entscheides durch sachkundige Dritte macht deshalb bei Bedarf auch Sinn. Der Blick auf die Sache muss aber auch hier objektiv bleiben. Die betroffenen Streitparteien liefern zwar regelmässig eine publikumsträchtige Einordnung und verstehen «ihr» Urteil als  «bedeutenden Grundsatzentscheid» (wenn sie gewinnen) oder als «krasses Fehlurteil» (wenn sie verlieren). Ihre Einschätzung, so gut sie sich als Aufhänger auch macht, dient einer Einordnung deshalb in der Regel wenig.

Die Bundesgerichts-Berichterstattung der sda muss damit im positivsten Sinne «Mittelmass» sein: Nüchtern, sachlich und differenziert. Das gilt für die Zukunft noch mehr. Vor 15 Jahren, als der Schreibende seine Tätigkeit bei der sda aufgenommen hatte, traf er noch auf zahlreiche Kolleginnen und Kollegen von Zeitungen (und einer Konkurrenzagentur), die regelmässig über das Geschehen am Bundesgericht berichteten. Heute lassen sich die hauptberuflichen Bundesgerichtskorrespondentinnen und -korrespondenten an einer Hand abzählen. Die Bedeutung der Agentur dürfte damit in diesem Bereich künftig noch steigen.  

Peter Josi, Bundesgerichtskorrespondent sda

 
 

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